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Unsere Wirtschaftsprüfer betreuen Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen, auch im Gemeinnützigkeitsbereich. Erfahren Sie mehr über unseren Leistungsbereich der Wirtschaftsprüfung wie z.B. der Jahresabschlussprüfung, Sonderprüfungen und Prüferischen Durchsicht.
Unser Bereich Wirtschaftsprüfung ist spezialisiert auf die Durchführung freiwilliger Abschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB. Natürlich nehmen wir auch Untersuchungen im Rahmen von Erweiterungen des Prüfungsauftrags durch, führen Sonderprüfungen und prüferische Durchsichten durch.
Als Ausgangspunkt unserer Abschlussprüfung dient ein tiefer Einblick in das Unternehmen unserer Mandanten. Unsere Wirtschaftsprüfer untersuchen und bewerten das ökonomische und rechtliche Umfeld, die geschäftlichen Risiken, die internen Überwachungssysteme sowie das Risikomanagement. Basierend auf diesen Erkenntnissen entwickeln wir eine individuell zugeschnittene, risikoorientierte Prüfstrategie, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt ist.
Erfahrene Wirtschaftsprüfer und Prüfungsteams unserer Kanzlei sorgen für kurze Kommunikations- und Entscheidungswege. Dabei sprechen wir frühzeitig kritische Themen an, um rechtzeitig Lösungen zu finden.
Unser internes Qualitätssicherungssystem und die kontinuierliche Fortbildung unserer Mitarbeiter gewährleisten die Einhaltung nationaler und internationaler Prüfungsstandards. Außerdem haben wir erfolgreich an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO teilgenommen.
Das Ergebnis unserer Leistungen sind aussagefähige Prüfungsberichte, die die Vertrauenswürdigkeit der Abschlussinformationen gegenüber den Abschlussadressaten signifikant erhöhen. Außerdem informieren wir unsere Mandanten über die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollsysteme sowie der Risikofrüherkennungssysteme. So unterstützen wir die Kontrollorgane bei Ihrer Überwachung der Geschäftsführung und geben Ihnen die Sicherheit, dass Sie sich auf Ihre Unternehmenszahlen verlassen können.
Die Weissflog Heinrich GmbH und ihre Berufsträger führen neben der Abschlussprüfung auch zahlreiche andere vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Prüfungen oder Erweiterungen eines Prüfungsauftrags durch, bei denen ein sachverständiger Dritter eine Bescheinigung oder Bestätigung verlangt. Bei diesen Prüfungen können Sie sich ebenfalls auf die Unabhängigkeit, Unbefangenheit und Gewissenhaftigkeit von uns verlassen, da wir über langjährige Erfahrungen im Bereich der Sonderprüfungen verfügen. Unsere Spezialisten kennen die aktuellen Anforderungen bestens und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
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